Laut Gerichts Vermerk (Kein end Urteil) ist der wöchentliche umgang (Kind 7) aktuell so geregelt:
Zwei Telefontage je ca 15 min (ich rufe an) und ein begleiteter Umgangstag von 2 Std dauer.
Die Gegenseite will dies mit folgenden Anträgen ändern:
Wie antworte ich hier rauf am besten, das der bisherige umgangsumfang bei beibehalten werden soll auch im Hinblick darauf das der persönliche umgang neu geregelt werden muss da der Kinderschutzbund diesen nicht mehr begleiten wird? Wie antworte ich am besten auf die ganzen falschen Anschuldigungen des Antrages?
Zwei Telefontage je ca 15 min (ich rufe an) und ein begleiteter Umgangstag von 2 Std dauer.
Die Gegenseite will dies mit folgenden Anträgen ändern:
- Begleiteter Umgang ein Mal im monat.
- Anruftage 1-2 im monat (hier soll das kind mich nach lust anrufen)
- Regelung nach §1666 Abs. 1 und 3
Wie antworte ich hier rauf am besten, das der bisherige umgangsumfang bei beibehalten werden soll auch im Hinblick darauf das der persönliche umgang neu geregelt werden muss da der Kinderschutzbund diesen nicht mehr begleiten wird? Wie antworte ich am besten auf die ganzen falschen Anschuldigungen des Antrages?