18-09-2022, 15:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-09-2022, 15:44 von NurErzeuger.)
Ich fühle mit Dir, weil ich es selbst erlebt habe. Das ist ein Alptraum. Den kannst aber nur Du beenden, sonst niemand. Ein Kind ist was sehr schönes, aber es lebt auch gut bei der Mutter. Kümmere dich jetzt erstmal um dich.
Klar, das Kind wird in diesen Konflikt immer tiefer hineingezogen. Für ein Kind muss das schrecklich sein, zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Und genauso schlimm oder noch schlimmer ist es, wenn es einen Elternteil verliert. Jeder hat in der Erziehung seine Rolle... Vater und Mutter. Und beide sind für das Kind identitätsstiftend und essentiell. Das liegt aber nicht in deiner Verantwortung sondern dafür trägt die Mutter die Verantwortung. Du bietest ja an, jedoch sie führt Krieg gegen dich.
Wenn Du es irgendwie schaffst, dann gewinne Abstand. Umgang und Telefonate ok, wann immer es möglich ist. Aber ohne Erwartung. Schütze dich selbst. Später kann das Kind zu dir genauso guten Kontakt haben, egal ob Du jetzt viel oder wenig Kontakt hast. Das liegt viel am Kind. Viele Väter berichten, dass sie wenig Kontakt hatten, nun aber das pubertierende Kind permanent auf der Matte steht ;-) Ebenso gibt es auch Berichte von Vätern, die von Umgang zu Umgang gehechelt sind, das Kind nun aber nur wenig bis gar keinen Kontakt sucht. Muss man abwägen. Empfehlungen sind schlichtweg nicht möglich, außer dir zu raten Abstand zu gewinnen und auf deine Gesundheit zu schauen.
Umgangssachen sind ohne Anwaltszwang. Ich hatte nur 2 oder 3x von meinen ca. 26 Verfahren einen Anwalt dabei. Es war mit Anwalt nicht besser oder schlechter.
Es reicht, wenn Du schreibst "Ich beantrage Umgang mit meiner Tochter... geboren am..." Anschrift von dir und der Gegenseite, Unterschrift und fertig. Du musst nichts beweisen, zurückweisen, erklären, etc. Sowieso kommt es dann zur Verhandlung.
Klar, das Kind wird in diesen Konflikt immer tiefer hineingezogen. Für ein Kind muss das schrecklich sein, zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Und genauso schlimm oder noch schlimmer ist es, wenn es einen Elternteil verliert. Jeder hat in der Erziehung seine Rolle... Vater und Mutter. Und beide sind für das Kind identitätsstiftend und essentiell. Das liegt aber nicht in deiner Verantwortung sondern dafür trägt die Mutter die Verantwortung. Du bietest ja an, jedoch sie führt Krieg gegen dich.
Wenn Du es irgendwie schaffst, dann gewinne Abstand. Umgang und Telefonate ok, wann immer es möglich ist. Aber ohne Erwartung. Schütze dich selbst. Später kann das Kind zu dir genauso guten Kontakt haben, egal ob Du jetzt viel oder wenig Kontakt hast. Das liegt viel am Kind. Viele Väter berichten, dass sie wenig Kontakt hatten, nun aber das pubertierende Kind permanent auf der Matte steht ;-) Ebenso gibt es auch Berichte von Vätern, die von Umgang zu Umgang gehechelt sind, das Kind nun aber nur wenig bis gar keinen Kontakt sucht. Muss man abwägen. Empfehlungen sind schlichtweg nicht möglich, außer dir zu raten Abstand zu gewinnen und auf deine Gesundheit zu schauen.
Umgangssachen sind ohne Anwaltszwang. Ich hatte nur 2 oder 3x von meinen ca. 26 Verfahren einen Anwalt dabei. Es war mit Anwalt nicht besser oder schlechter.
Es reicht, wenn Du schreibst "Ich beantrage Umgang mit meiner Tochter... geboren am..." Anschrift von dir und der Gegenseite, Unterschrift und fertig. Du musst nichts beweisen, zurückweisen, erklären, etc. Sowieso kommt es dann zur Verhandlung.