19-09-2022, 09:58
Alle falschen Behauptungen der Gegenseite müssen in deinen Schriftsätzen zurückgewiesen werden, andernfalls gelten diese als unstrittig bzw. wahr. Dabei gilt es sachlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt.
Für die stattgefunden begleiteten Umgänge würde ich mir Berichte bzw. einen Abschlussbericht geben lassen. Andernfalls wird die Gegenseite behaupten, dass Kind hätte sich stets mit Händen und Füßen gewehrt und sei danach schwer traumatisiert gewesen. Belege/ Beweise würde ich im ersten Schriftsatz zurückhalten. Die Gegenseite wird dann ggf. Lügen erzählen, darauf antwortest du mit Belegene/ Beweisen und widerlegst.
Das Jugendamt sollte alle Träger kennen, die begleitete Umgänge anbieten. Selber suchen schadet aber auch nicht. Hier geht es auch um die Übernahme der Kosten, hat das Gericht begleitete Umgänge für eine gewisse Dauer festgelegt muss das JU zahlen.
Hast Du Akteneinsicht in der Strafsache über einen RA beantragt? Das geht leider nur mit RA. Einige bieten das zum Festpreis an.
Die Diskussion deines Falls in nur einem Thema wäre für die Nachverfolgung hilfreich.
Für die stattgefunden begleiteten Umgänge würde ich mir Berichte bzw. einen Abschlussbericht geben lassen. Andernfalls wird die Gegenseite behaupten, dass Kind hätte sich stets mit Händen und Füßen gewehrt und sei danach schwer traumatisiert gewesen. Belege/ Beweise würde ich im ersten Schriftsatz zurückhalten. Die Gegenseite wird dann ggf. Lügen erzählen, darauf antwortest du mit Belegene/ Beweisen und widerlegst.
Das Jugendamt sollte alle Träger kennen, die begleitete Umgänge anbieten. Selber suchen schadet aber auch nicht. Hier geht es auch um die Übernahme der Kosten, hat das Gericht begleitete Umgänge für eine gewisse Dauer festgelegt muss das JU zahlen.
Hast Du Akteneinsicht in der Strafsache über einen RA beantragt? Das geht leider nur mit RA. Einige bieten das zum Festpreis an.
Die Diskussion deines Falls in nur einem Thema wäre für die Nachverfolgung hilfreich.