21-09-2022, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-09-2022, 21:31 von NurErzeuger.)
Wie gesagt ich würde es so nicht schreiben. Keinen Hinweis auf ein laufendes Verfahren oder auf Inzestvorwürfe der Ex.
Deinen Antrag nimmt er doch als Steilvorlage. "Sehr geehrter Herr Ruffys, mir sind leider die Hände gebunden. Sie schreiben doch selbst, dass das Verfahren noch läuft. Wie sollte Ihrer Meinung nach der Umgang unbegleitet ablaufen?"
Als nächstes würde ich mir denken, dass Herr Ruffys gar nicht so viel Umgang mit seiner Tochter möchte. 2 Stunden genügen ihm und ein bisschen telefonieren. Der ist aber bescheiden. Und seine eigenen Umgang will er aufzeichnen? Wenn der Richter böse ist, denkt er sich noch was anderes.
Gerade das noch laufende bzw. bereits sehr lange Zeit laufende Verfahren kannst Du für dich nutzen. Oder anders gesagt: Wenn's denn schon so lange läuft und nichts passiert, wird wohl nichts dran sein lieber Herr Richter.
Ich würde maximal Umgang beantragen. Ein Beispiel: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...53782.html
Der Umgang ist im Übrigen durch das Familiengericht auch dann positiv zu regeln, selbst wenn Du begleitete Umgänge gänzlich ablehnen würdest.
Deinen Antrag nimmt er doch als Steilvorlage. "Sehr geehrter Herr Ruffys, mir sind leider die Hände gebunden. Sie schreiben doch selbst, dass das Verfahren noch läuft. Wie sollte Ihrer Meinung nach der Umgang unbegleitet ablaufen?"
Als nächstes würde ich mir denken, dass Herr Ruffys gar nicht so viel Umgang mit seiner Tochter möchte. 2 Stunden genügen ihm und ein bisschen telefonieren. Der ist aber bescheiden. Und seine eigenen Umgang will er aufzeichnen? Wenn der Richter böse ist, denkt er sich noch was anderes.
Gerade das noch laufende bzw. bereits sehr lange Zeit laufende Verfahren kannst Du für dich nutzen. Oder anders gesagt: Wenn's denn schon so lange läuft und nichts passiert, wird wohl nichts dran sein lieber Herr Richter.
Ich würde maximal Umgang beantragen. Ein Beispiel: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...53782.html
Der Umgang ist im Übrigen durch das Familiengericht auch dann positiv zu regeln, selbst wenn Du begleitete Umgänge gänzlich ablehnen würdest.