23-09-2022, 19:05
In dubio pro reo natürlich...
Der Richter macht es sich hier zu einfach. Es ist nur ein laufendes Verfahren und keine Verurteilung. Bis zur Verurteilung gilt man als unschuldig. Das hat imho auch der Familienrichter zu respektieren. Stattdessen schränkt er ohne Grund den Kontakt zwischen Vater und Kind ein.
Oder anders gesagt. Solange mein Führerschein nicht weg ist, darf ich Auto fahren solange ich will.
Der Richter macht es sich hier zu einfach. Es ist nur ein laufendes Verfahren und keine Verurteilung. Bis zur Verurteilung gilt man als unschuldig. Das hat imho auch der Familienrichter zu respektieren. Stattdessen schränkt er ohne Grund den Kontakt zwischen Vater und Kind ein.
Oder anders gesagt. Solange mein Führerschein nicht weg ist, darf ich Auto fahren solange ich will.