Du stellst einen Antrag auf Umgang, das ist Familienrecht (FamFG)
Unterlassungsklagen sind Zivilrecht und haben absolut garnichts damit zu tun.
Und wenn Umgang verhindert/erschwert wird, es um Sorgerechtsentzug geht und Falschbeschuldigungen im Raum stehen, dann IST das ganze bereits hochstrittig.
Du schreibst du hattest nicht vor was gegen die Ex laufen zu lassen, aber willst dann in nem Umgangsverfahren ne Unterlassungsklage erreichen, das widerspricht sich komplett.
Warum hast du dich nicht dagegen gewehrt? Verleumdung und üble Nachrede sind Zivil/Strafrecht und haben absolut nichts mit Familienrecht zu tun.
Inwieweit bist du in deinem Strafverfahren bzgl. des sexuellen Missbrauchs anwaltlich vertreten?
Mich wundert es das dort nicht längst ein Freispruch beantragt wurde, auch hast du von einem aussagepsychologischen Gutachten gesprochen, aber nicht annähernd erwähnt was dabei rausgekommen ist.
Das ganze ist Hauptknackpunkt in der ganzen Sache aber die Informationen darüber hast du nur so marginal angeschnitten, das man daraus nicht wirklich etwas ableiten kann.
Unterlassungsklagen sind Zivilrecht und haben absolut garnichts damit zu tun.
Und wenn Umgang verhindert/erschwert wird, es um Sorgerechtsentzug geht und Falschbeschuldigungen im Raum stehen, dann IST das ganze bereits hochstrittig.
Du schreibst du hattest nicht vor was gegen die Ex laufen zu lassen, aber willst dann in nem Umgangsverfahren ne Unterlassungsklage erreichen, das widerspricht sich komplett.
Warum hast du dich nicht dagegen gewehrt? Verleumdung und üble Nachrede sind Zivil/Strafrecht und haben absolut nichts mit Familienrecht zu tun.
Inwieweit bist du in deinem Strafverfahren bzgl. des sexuellen Missbrauchs anwaltlich vertreten?
Mich wundert es das dort nicht längst ein Freispruch beantragt wurde, auch hast du von einem aussagepsychologischen Gutachten gesprochen, aber nicht annähernd erwähnt was dabei rausgekommen ist.
Das ganze ist Hauptknackpunkt in der ganzen Sache aber die Informationen darüber hast du nur so marginal angeschnitten, das man daraus nicht wirklich etwas ableiten kann.