28-09-2022, 18:31
In meiner Stellungnahme hab ich ja "Die Kindesmutter hat dafür sorge zu tragen das der Antragssteller wieder in den Schulmanager aufgenommen wird" beantragt.
Kann der Richter das im Umgangs Verfahren eigentlich beschließen fals die KM sich darauf nicht einlässt, oder müsste das im Sorgerechtsverfahren bzw notfalls in nem Auskunftsverfahren behandelt werden?
Kann der Richter das im Umgangs Verfahren eigentlich beschließen fals die KM sich darauf nicht einlässt, oder müsste das im Sorgerechtsverfahren bzw notfalls in nem Auskunftsverfahren behandelt werden?