Den Anwalt hatte ich letztens schon im Gespräch die Aufgaben wechseln lassen. Also vom nebensächlichen Sorgerechtsverfahren (Erste Terminierung wahrscheinlich erst nach Beendigung Strafsache) hin zum wichtigen Umgangsverfahren (wo man Sorgerechts Sachen evtl auch ansprechen könnte)
Mal ne frage zu den Kosten. Im verfahren fallen Terminsgebühr zu demselben AZ nur einmal an, ist es dann so das die anderen Gebühren regelmäßig anfallen, also erste Gerichtssitzung zb 800 € und jede weitere dann zb 500 €?
Mal ne frage zu den Kosten. Im verfahren fallen Terminsgebühr zu demselben AZ nur einmal an, ist es dann so das die anderen Gebühren regelmäßig anfallen, also erste Gerichtssitzung zb 800 € und jede weitere dann zb 500 €?