15-10-2022, 23:00
Der Verfahrensbeistand hat gute Arbeit gemacht, er ist nämlich Anwalt des Kindes, nicht Anwalt der Mutter. Kinder brauchen bekanntlich beide Eltern - insofern passt das. Das Problem ist das Verfahrensbeistände vom Gericht beauftragt werden und somit Fahnen im Wind sind, wenn der Richter das nicht möchte dann hat der VB ganz schnell eine andere Meinung.
Das Jugendamt arbeitet im Prinzip auch sauber.
Für dich ist es jetzt wichtig selbst mal tätig zu werden, der BGH hat 2017 die Grundsätze für ein Wechselmodell aufgestellt. Wenn das JA Euch Kommunikation empfiehlt dann kann es sein das ihr aufgrund fehlender Kommunikation erstmal kein WM machen könnt - also geh ins Gespräch mit der Mutter und weise das auch nach!
Ein WM wird ohne ein Familienrechtspsychologisches Sachverständigen Gutachten nur auf Einschätzung eines VB, zumal das JA das nicht möchte aktuell, nicht installiert werden.
Guck dir den BGH Beschluss an, erfülle alle Kriterien zum Wechselmodell und argumentiere diese auch vor den Beteiligten, wenn sie anderer Meinung sind.
An deiner Stelle würde ich keinen Vergleich machen, den kannst du gerichtlich nicht mehr anfechten !
Das Jugendamt arbeitet im Prinzip auch sauber.
Für dich ist es jetzt wichtig selbst mal tätig zu werden, der BGH hat 2017 die Grundsätze für ein Wechselmodell aufgestellt. Wenn das JA Euch Kommunikation empfiehlt dann kann es sein das ihr aufgrund fehlender Kommunikation erstmal kein WM machen könnt - also geh ins Gespräch mit der Mutter und weise das auch nach!
Ein WM wird ohne ein Familienrechtspsychologisches Sachverständigen Gutachten nur auf Einschätzung eines VB, zumal das JA das nicht möchte aktuell, nicht installiert werden.
Guck dir den BGH Beschluss an, erfülle alle Kriterien zum Wechselmodell und argumentiere diese auch vor den Beteiligten, wenn sie anderer Meinung sind.
An deiner Stelle würde ich keinen Vergleich machen, den kannst du gerichtlich nicht mehr anfechten !