16-10-2022, 13:30
Die Sache mit der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit ist leider ein heimtückisches Mienenfeld für Väter,
die um ihre Kinder kämpfen.
Die Verfahrensbeteiligten, vor allem aber die Gerichte, beurteilen die Qualität der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
wie es Ihnen gerade in den Kram passt.
Grundsätzlich gibt es BHG Urteil(e), die besagen, dass die schriftliche Kommunikation zw. den Eltern als völlig ausreichend zu bewerten ist.
Dennoch wird immer wieder darauf abgestellt, wenn dies tatsächlich vorliegt und die Eltern nicht miteinander sprechen/telefonieren.
Umso unsinniger wirkt dieses Argument der Gegenspieler, denn nur eine schriftliche Kommunikation ist von Außenstehenden bewertbar.
Schließlich ist nur diese rückwirkend nachvollziehbar.
Entscheidend ist, dass wenn man dir einen Strick aus einer Sache machen will, weil man z.B. das Wechselmodell verhindern möchte,
man immer etwas finden wird, was man zu deinen Ungunsten umdeuten/auslegen kann. Wer das Haar in der Suppe sucht,
der wird es auch finden.
Daher sind selbst scheinbare Belanglosigkeiten, kleine Sticheleien, vage Andeutungen
oder unkonkrete Aussagen von Vätern in jeder Art von Schriftverkehr unbedingt zu vermeiden.
Immer alles nochmal in Ruhe gegenlesen, bevor man etwas an die Mutter abschickt.
Keine Impulsivreaktionen an die Mutter, egal wie sehr es einem gerade unter den Nägeln brennt.
Denn all das bietet perfektes Futter, um es schamlos gegen dich zu verwenden.
Ich habe es selbst erlebt, die legen sich alles so aus, wie sie es haben wollen.
Erbrachte Nachweise, die die Position des Vaters stützen,
detaillierte Richtigstellungen zum Sachverhalt (über-)füllen das Verfahren.
Wenn sowas von den Richterinnen überhaupt zur Kenntnis genommen wird, dann wird es nur überflogen.
Für die Schlammschlacht der Mutter gegen dich nimmt man sich stets ausgiebig Zeit.
Da wird drauf geachtet, dass nichts unter den Tisch fällt, was dir angelastet wird.
Verfahren, die sich anhand der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zw. den Eltern entscheiden,
hängen mMn in den meisten Fällen von der Willkür der Richter ab. Mit einer Einschätzung nach Objektivität
und Neutralität hat das in der Regel nichts zu tun.
die um ihre Kinder kämpfen.
Die Verfahrensbeteiligten, vor allem aber die Gerichte, beurteilen die Qualität der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
wie es Ihnen gerade in den Kram passt.
Grundsätzlich gibt es BHG Urteil(e), die besagen, dass die schriftliche Kommunikation zw. den Eltern als völlig ausreichend zu bewerten ist.
Dennoch wird immer wieder darauf abgestellt, wenn dies tatsächlich vorliegt und die Eltern nicht miteinander sprechen/telefonieren.
Umso unsinniger wirkt dieses Argument der Gegenspieler, denn nur eine schriftliche Kommunikation ist von Außenstehenden bewertbar.
Schließlich ist nur diese rückwirkend nachvollziehbar.
Entscheidend ist, dass wenn man dir einen Strick aus einer Sache machen will, weil man z.B. das Wechselmodell verhindern möchte,
man immer etwas finden wird, was man zu deinen Ungunsten umdeuten/auslegen kann. Wer das Haar in der Suppe sucht,
der wird es auch finden.
Daher sind selbst scheinbare Belanglosigkeiten, kleine Sticheleien, vage Andeutungen
oder unkonkrete Aussagen von Vätern in jeder Art von Schriftverkehr unbedingt zu vermeiden.
Immer alles nochmal in Ruhe gegenlesen, bevor man etwas an die Mutter abschickt.
Keine Impulsivreaktionen an die Mutter, egal wie sehr es einem gerade unter den Nägeln brennt.
Denn all das bietet perfektes Futter, um es schamlos gegen dich zu verwenden.
Ich habe es selbst erlebt, die legen sich alles so aus, wie sie es haben wollen.
Erbrachte Nachweise, die die Position des Vaters stützen,
detaillierte Richtigstellungen zum Sachverhalt (über-)füllen das Verfahren.
Wenn sowas von den Richterinnen überhaupt zur Kenntnis genommen wird, dann wird es nur überflogen.
Für die Schlammschlacht der Mutter gegen dich nimmt man sich stets ausgiebig Zeit.
Da wird drauf geachtet, dass nichts unter den Tisch fällt, was dir angelastet wird.
Verfahren, die sich anhand der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zw. den Eltern entscheiden,
hängen mMn in den meisten Fällen von der Willkür der Richter ab. Mit einer Einschätzung nach Objektivität
und Neutralität hat das in der Regel nichts zu tun.