Mal zu dem Gefährlichkeitsgutachten ne frage, es wurde im Umgangsverfahren zwischen Gegnerseite und Richterin zwar mal angesprochen... das ich irgendwann zugestimmt hätte kann ich mich aber nicht erinnern. Die Richterin hatte das in ihrem letzten Satz diktiert und dann das Verfahren beendet, ich hab das leider erst im Nachhinein realisiert.
Ich hatte eigentlich nicht vor mich begutachten zu lassen vorallem nicht solange das Strafverfahren noch läuft. Wenn ich es ichtig verstanden hab soll die Begutachtung für das Sorge Verfahren sein. Dieses wurde bisher aber noch nicht verhandelt sonder immer nur im Umgangsverfahren kurz angesprochen. Die Gegenseite hatte dafür zwar letztes Jahr Verfahrenskosten Hilfe beantragt, eine Bewilligung liegt mir aber nicht vor.
Wie sieht es aus wenn ich das Gutachten ablehne und der irgendwas schreibt, kann das Gericht da einfach die gesammte gemeinsame Sorge beenden? Das dass Kind aktuell bei der KM wohnhaft bleibt kann ich aktuell eh nicht ändern und stand auch nicht zur Diskussion. Fals es besser sein sollte das Gutachten zu machen wie ziehe ich die begutachtung so lang wie möglich hinaus?
Ich hatte eigentlich nicht vor mich begutachten zu lassen vorallem nicht solange das Strafverfahren noch läuft. Wenn ich es ichtig verstanden hab soll die Begutachtung für das Sorge Verfahren sein. Dieses wurde bisher aber noch nicht verhandelt sonder immer nur im Umgangsverfahren kurz angesprochen. Die Gegenseite hatte dafür zwar letztes Jahr Verfahrenskosten Hilfe beantragt, eine Bewilligung liegt mir aber nicht vor.
Wie sieht es aus wenn ich das Gutachten ablehne und der irgendwas schreibt, kann das Gericht da einfach die gesammte gemeinsame Sorge beenden? Das dass Kind aktuell bei der KM wohnhaft bleibt kann ich aktuell eh nicht ändern und stand auch nicht zur Diskussion. Fals es besser sein sollte das Gutachten zu machen wie ziehe ich die begutachtung so lang wie möglich hinaus?