Gibt es irgendwelche höchst richterliche Urteile also das mit Gutachten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder Freispruch gewartet werden sollte? Der Sorgerechtsentzugs Antrag der Gegenseite beruht ja auf auf der Missbrauchs Sache
Bei einem Freispruch wäre ein Gutachten wahrscheinlich hinfällig und bei einer rechtskräftigen Verurteilung würde ich auf die Fortführung des Sorgerechts nicht mehr bestehen.
Aktuell besteht an einer Änderung ja kein Bedarf und es würden unnötige kosten entstehen. Um die Kosten zu umgehen müsste ich ja sonst das Sorgerecht abgeben und wenn ich wollte bei einem Freispruch wieder beantragen, wo auch ünnötige Gutachterkosten entstehen würden.
Bei einem Freispruch wäre ein Gutachten wahrscheinlich hinfällig und bei einer rechtskräftigen Verurteilung würde ich auf die Fortführung des Sorgerechts nicht mehr bestehen.
Aktuell besteht an einer Änderung ja kein Bedarf und es würden unnötige kosten entstehen. Um die Kosten zu umgehen müsste ich ja sonst das Sorgerecht abgeben und wenn ich wollte bei einem Freispruch wieder beantragen, wo auch ünnötige Gutachterkosten entstehen würden.