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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#86
(29-10-2022, 18:09)Nappo schrieb: Ich persönlich bin heute froh, dass ich mich auf zwei Dinge nie einließ: 1. Begleiteter Umgang und 2. ein Gutachten. Never ever...

Und der Vater? Da hast du einen gestandenen Mann weinend am Telefon....

Es gibt im Übrigen nicht nur noch anderer Leutz schöne Töchter (wenn man denn meint....), es gibt auch andere schöne Länder.
An einem Gutachten hab ich nicht vor teilzunehmen, zumindest nicht solange das Strafverfahren noch am laufen ist...
So ähnlich gings mir anfangs auch, die Trauerphase hatte ich nach einem Jahr überwunden, allerdings war dies hauptsächlich wegen der Strafsache und der Angst.
Zum auswandern bin ich nicht gemacht.

(30-10-2022, 09:47)NurErzeuger schrieb: Man will die Kinder ja sehen, vermisst sie. Dann fallen sogar noch begleitete Umgänge aus. Das Kind wird von Umgang zu Umgang fremder. Oft fremdelt es dann verständlicherweise auch.

Ich hatte mich damals Mal meinem Allgemeinarzt anvertraut. Er kuckte mich ratlos an. Dann greift man irgendwann zum Alkohol, um wenigstens einschlafen zu können. Bei mir war es nur Bier.
Von mir bekommt jeder nur noch den Rat umgehend auszusteigen. Tut brutal weh. Aber das geht vorbei.
Ja das mit dem fremder werden ist leider so, zu kurz die zeit des umganges. Auch das fremdeln am Ende der Begleitung ist entstande, hielt zum Glück immer geringer als 2- 3 min.
Meiner Hausärztin hatte ich zwecks Krankmeldung auch mal was über das Strafverfahren erzählt. Da hieß es warum baden sie mit dem Kind, kann doch auch bei Mutti baden...
Alk ist bei mir durch dir Situation zwar mehr geworden, allerdings nicht über Bier hinaus.
Aufgeben kommt aktuell nicht in frage, die Verfahrensbeiständin hatt festgestellt das dass Kind umgang wünscht und ein großes liebesbedürfniss besteht. Eine Aufgabe würde sich auch schlecht aufs Strafverfahren auswirken. Käme es zu einer rechtskräftigen Verurteilung könnte ein Urteil schärfer ausfallen als wenn man zum Kind eine gute Bindung hat. Bei der nächsten öffentlich begleiteten Stelle werde ich von Anfang an regeln lassen wie der umgang ablaufen soll, nicht das es wieder zu einem plötzlichen Kontaktabruch kommt wie bein KSB.

(30-10-2022, 14:22)Nappo schrieb: @p: Mein Dickkopf verhalf mir, Prinzipien aufzustellen. Meine Mutter lernte schnell zu sagen: Mit Druck erreichst Du bei dem nichts. Das versuche ich auch zu vermitteln. In der Krise habe ich auch ein Ventil gehabt. Rauchen. Tja... Die Sauferei habe ich nie angefangen.
Druck funktioniert auch bei mir nicht, da schaltet ich auf stur.
Rauchen tue ich schon ewig nicht mehr, bin da schon einige Jahre vorher auf elektrisch umgestiegen...

(30-10-2022, 15:28)p__ schrieb: Zwei, maximal zwei Gerichtsverfahren mit Hingabe betreiben. Nicht drei, nicht vier oder mehr, sondern zwei. Oder sich ein Jahr als Zeitlimit setzen für eine funktionierende Umgangsregelung / Wechselmodell / Situation, die finanzielles überleben ermöglicht / was auch immer das Ziel ist.

Ruffys würde ich raten, hinsichtlich Umgang maximal noch den Abschluss der Strafrechtsseite mitzumachen. Mit Zeitlimit obendrauf, denn die Entfernung vom Kind schafft eine negative Kontinuität.
Ich bin nach 2 Jahren immer noch im ersten Verfahren, also gleiches Aktenzeichen, hier wurden nur zwischenlösungen bis zum ende des Strafverfahrens ausgehandelt. Das es hier schon 3 Termine gab lag daran das das Gericht den zweiten Termin einfach so angesetzt hat und der dritte Termin wegen dem KSB sein musste. Solange das Strafverfahren läuft
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