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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#97
(10-11-2022, 08:45)stayFather87 schrieb: Einen Vergleich hätte ich niemals gemacht, den kannst du nicht mehr anfechten.

Bist du dir sicher? Dies ist eine zwischen Vereinbarung der Beteiligten an die sich in der Praxis keiner halten braucht da nicht Gerichtlicht gebililigt und ohne Ordnungsmittel. Auch bei einer Billigung wäre eine Änderung nach §1696 BGB doch leicht möglich wenn das Strafverfahren entlich mal positiv für mich ausfällt.

(10-11-2022, 10:40)Austriake schrieb: Was hat es dich bisher gekostet, dich auf diese Art und Weise am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen?

Die Kosten der Familiengerichtliche Sache hält sich bisher mit einer Beratungsgebür Anfang 2021 in Grenzen. Mein Anwalt war beim ersten Termin 2020 noch nicht tätig und beim zweiten 2021 hatte ich ihn nur über den Ausgang informiert. Bis zu dem jetzigen Verfahren wo er anwesend war hat er mich nur beraten oder schreiben ans Gericht geschickt. Eine kostennote hab ich  ansonsten bisher nicht erhaltenen.

(10-11-2022, 10:47)DerU schrieb: Der Streitwert beträgt ca. 5000 EUR. Das Verfahren ist mit dem Vergleich zu Ende. Die frühere Vergleichsgebühr heißt jetzt Einigungsgebühr. Rechne mal mit 350 EUR.

Irgendwann ist in jedem Strafverfahren mal zu Ende ermittelt. Wenn es sehr langsam voran geht, zeigt es auch, dass die Anzeige der KM nicht besonders ernst genommen wird.

Geh mal davon aus, dass das Gefährlichkeitsgutachten auch eine Sache von sehr vielen Monaten sein wird.

Bist du dir hier sicher? Das Umgangsverfahren im dritten Termin ist das gleiche AZ wie 2020, Streitwert 3500 € und ruht jetzt weiter. Das Sorgerecht Verfahren ist aus 2021 Streitwert 4000€. Zum Sorgerecht gab es nie einen Termin, beide Verfahren wurden nicht zusammen gelegt. Lediglich angesprochen wurde die Sorgerechtssache in den letzten beiden umgangs Verfahren. Das Umgangsverfahren ist  ja nicht beendet nur zwischenlösungen, laut https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...98314.html fällt die Einigungsgebühr doch nur einmal an, entweder jetzt oder wenn das Verfahren beendet ist. (Zeitraum 2 jahre) Auch die Terminsgebühr fällt im gleichen AZ nur einmal an.
Zum Gefährlichkeitsgutachten hab ich mein Anwalt gebeten zu  beantragen dies ruhen zu lassen solange das Strafverfahren noch läuft. 

Es gab nie eine Anzeige der KM, diese ging mit ihren Vorwürfen zum JA/Frauen . und wollte den Umgang einschränken. Ich blöd wie ich damals war hatte aufgrund der Umgangsverweigerung einen Umgangs Antrag gestellt. Das FamG hatte daraufhin alles an die StA weitergeleitet.

(10-11-2022, 11:01)Badman schrieb: Die selben Dinge gingen mir auch durch den Kopf. Also wie um Gottes Willen ein Vater so einen Vergleich akzeptieren kann und wozu der ganze Aufwand letztlich führen wird?

p__ hat recht, wenn er sagt: max 2 Verfahren durch die Instanzen durch. Mit voller Härte. Kein Vergleich akzeptieren, sondern einen Beschluss fordern, den man noch (!) ein einziges mal vor dem OLG anfechtet. Danach ist Schluss, raus aus der Geschichte und das Schicksal akzpetieren mit allen Konsequenzen. Er spricht aus statistischen Erfahrungen, zahlen lügen

Die umgangsvereibarung ist fast die gleiche wie 2020, nur das andere ist neu. Video Telefonate wären mir bei einem Beschluss evtl gestrichenen worden und diese  wollte ich auf jeden Fall aufrecht erhalten. Ich bin ja immer noch im ersten Verfahren. Solange das Kind umgang zu mir will und sich darauf freut werde ich da sein, will es keinen Kontakt mehr würde ich es aber akzeptieren.
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