16-11-2022, 11:01
"Viele Jäger sind des Hasen Tod" - so ist es. Und wenn der Hase tod ist, gibt's auch keinen Unterhalt mehr. Das weiss auch Deine Affäre, wenn sie nicht so durchgeknallt ist, wie meine Ex.
Deshalb macht es Sinn, den oben aufgezeigten Weg zu gehen, und mit der Affäre in Kontakt zu treten, um ihr ein Angebot zu machen, das darin besteht, den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen und ihr den gesetzlichen Unterhalt zu zahlen. Es muss nur klar sein, dass das dann bereits die Grenze ist.
Wenn sie es nicht kapiert oder zuerst darauf eingeht und später ihre Meinung ändert, bleibt nur, die jetztige Ehefrau einzuweihen und auf ihren Goodwill bei einem einmaligen Fehltritt, der bereits fünf Jahre zurück liegt, zu hoffen.
Deshalb macht es Sinn, den oben aufgezeigten Weg zu gehen, und mit der Affäre in Kontakt zu treten, um ihr ein Angebot zu machen, das darin besteht, den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen und ihr den gesetzlichen Unterhalt zu zahlen. Es muss nur klar sein, dass das dann bereits die Grenze ist.
Wenn sie es nicht kapiert oder zuerst darauf eingeht und später ihre Meinung ändert, bleibt nur, die jetztige Ehefrau einzuweihen und auf ihren Goodwill bei einem einmaligen Fehltritt, der bereits fünf Jahre zurück liegt, zu hoffen.
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