16-11-2022, 22:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-11-2022, 22:05 von Ruckzuckmaschine.)
Wenn ich mich erinnere...das Sorgeverfahren kam doch von Dir?
Ich würde das blocken und schreiben, dass unter dieser Bedingung/Beschlussformulierung kein faires Sorgeverfahren zu erwarten ist. Deshalb wird Verschiebung des gesamten Verfahrens beantragt.
Was willst Du mit einem SGR-Verfahren anfangen, wo Du sowieso schon auf der Anklagebank positionert wirst?
Da wird dann was gegen Dich besiegelt, was dann widerrum negative Auswirkungen auf das Umgangsverfahren hat.
Wenn später das Sexualverfahren eingestellt wird, heist es: Kontinuität der Beschlüsse! (= keine Sorge, kein/kaum Umgang).
Ich würde das blocken und schreiben, dass unter dieser Bedingung/Beschlussformulierung kein faires Sorgeverfahren zu erwarten ist. Deshalb wird Verschiebung des gesamten Verfahrens beantragt.
Was willst Du mit einem SGR-Verfahren anfangen, wo Du sowieso schon auf der Anklagebank positionert wirst?
Da wird dann was gegen Dich besiegelt, was dann widerrum negative Auswirkungen auf das Umgangsverfahren hat.
Wenn später das Sexualverfahren eingestellt wird, heist es: Kontinuität der Beschlüsse! (= keine Sorge, kein/kaum Umgang).
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)