17-11-2022, 12:53
(17-11-2022, 12:21)Alles-durch schrieb: Dann brauchst Du auch nichts offen legen, wenn die Affäre den Deal macht. Du zahlst ja schon das doppelte von dem was die maximal verlangen kann. Die Düsseldorfer Tabelle ist gekappt. Da ist es dann egal, ob Du 100.000 oder 10.0000 pro Monat verdienst
Geht nicht, das hat das berobte Gesockse vom BGH abgeschafft. Die haben die Amischeisse des nach oben offenen Unterhalts eingeführt, indem sie die Tabelle nach oben schrankenlos erklärt haben und sie haben die "unbegrenzte Leistungsfähigkeit" abgeschafft, mit der früher auch die Auskunft weggefallen ist.
Jetzt gilt Dank BGH: 1. Unterhalt ohne obere Grenze. 2. Auskunft immer.