17-11-2022, 13:09
(17-11-2022, 12:53)p__ schrieb: Jetzt gilt Dank BGH: 1. Unterhalt ohne obere Grenze. 2. Auskunft immer.
Das war mir neu. Danke für den Hinweis.
Es ändert aber nichts dran, dass man unter der Bedingung der Nichtanerkennung der Vaterschaft und Nichtoffenlegung des Gehaltes eine freiwillige monatliche Zahlung in Höhe X vereinbaren kann.
Selbst wenn sich die Affäre bei der Vaterschaft zu 100% sicher sein sollte, hat die mindestens das Risiko das mcundiff... sein Einkommen und damit den Unterhalt nach unten gestaltet. Ich erachte die Chancen für einen Deal für gut, wenn min. 1/2 Mio. USD vorhanden ist und die Affäre Durchschnittverdiener ist.
Dabei gehe ich davon aus, dass weiterhin der Grundsatz gilt, dass nichtverlangter Unterhalt nach 3 Monaten verjährt. Oder hat der BGH das auch gekippt?