17-11-2022, 22:28
Die Anerkennung ist erst wirksam, wenn du beiden anderen Parteien das ebenfalls öffentlich und rechtswirksam beurkunden.
Die blosse Einreise ohne eine Grenzkontrolle löst natürlich nichts aus. Das einzige Risiko ist dann ein anliegendes Strafverfahren wegen §170 StGB, da passiert aber nur etwas wenn du in eine Kontrolle gerätst. Wenn du dich offiziell anmeldest, ist das Risiko hingegen gross, dass auch zivilrechtliche Ansprüche wie Unterhalt wieder gegen dich durchgesetzt werden. Hier geht es nicht um Beamte, die aktiv etwas checken, sondern um Merkmale in Datenbanken. Willst du also jemand in D besuchen, dann würde ich das nicht mit einer Neuanmeldung in D machen, sondern still und leise.
Die blosse Einreise ohne eine Grenzkontrolle löst natürlich nichts aus. Das einzige Risiko ist dann ein anliegendes Strafverfahren wegen §170 StGB, da passiert aber nur etwas wenn du in eine Kontrolle gerätst. Wenn du dich offiziell anmeldest, ist das Risiko hingegen gross, dass auch zivilrechtliche Ansprüche wie Unterhalt wieder gegen dich durchgesetzt werden. Hier geht es nicht um Beamte, die aktiv etwas checken, sondern um Merkmale in Datenbanken. Willst du also jemand in D besuchen, dann würde ich das nicht mit einer Neuanmeldung in D machen, sondern still und leise.