18-11-2022, 10:19
Gut, das ist also sicher.
Dann nochmal grundsätzlich: In Grossbritannien hats keine Meldepflicht, aber der indirekte Schluss daraus, dort nicht gefunden zu werden ist leider falsch. Gefunden wird man dort so wie überall: Übers Finanzamt, den Arbeitgebern, bei Ausländern der Stelle die die Aufenthaltsberechtigungen ausgibt, den "utility bills" und vor allem dem Finanzwesen, denn dort gibts ebenfalls eine automatische Meldung, wenn du Berechtigter für ein Konto wirst und viele andere Finanzprodukte.
Der Schutz besteht niemals darin, innerhalb eines Landes unterzutauchen, sondern immer darin zu verbergen in welchem Land du eigentlich bist. Das hat in deinem Fall mindestens zwei fette Schwachstellen: 1. Den Arbeitgeber, den deine Ex sicherlich auch kennt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet. Auskunft zu geben wo sie dich beschäftigen. Und 2. Deine geplanten Reisen nach D. Du musst nur einmal in eine Kontrolle geraten und die machen eine Aufenthaltsermittlung mit dir. Du hast ja unklugerweise sofort erneut ein Kind produziert, es handelt sich also nicht um ein paar Monate nicht gefunden werden, sondern um Jahrzehnte. Die Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt verjähren de facto nicht und sie werden auch nicht mit einer Insolvenz beseitigt. Du hast den Staat sehr, sehr, sehr lange an den Hacken, das ist kein Witz und da vergisst auch niemand was.
Wenn du Unsichtbarkeit wählst, musst du also sehr langfristig planen und viele Wechsel organisieren (Arbeitgeber!) und dein Aufenthaltsland darf dauerhaft nicht gefunden werden. Überleg dir, wie gross der Aufwand dafür ist und rechne den Unterhalt dagegen, vielleicht ist es billiger den Kindesunterhalt zu zahlen und schuldenfrei zu bleiben und in der Nähe des zweiten und ersten Kindes zu sein. Du scheinst einen guten Job zu haben und Unterhalt für ein Kind ist daraus eventuell zahlbar.
Dann nochmal grundsätzlich: In Grossbritannien hats keine Meldepflicht, aber der indirekte Schluss daraus, dort nicht gefunden zu werden ist leider falsch. Gefunden wird man dort so wie überall: Übers Finanzamt, den Arbeitgebern, bei Ausländern der Stelle die die Aufenthaltsberechtigungen ausgibt, den "utility bills" und vor allem dem Finanzwesen, denn dort gibts ebenfalls eine automatische Meldung, wenn du Berechtigter für ein Konto wirst und viele andere Finanzprodukte.
Der Schutz besteht niemals darin, innerhalb eines Landes unterzutauchen, sondern immer darin zu verbergen in welchem Land du eigentlich bist. Das hat in deinem Fall mindestens zwei fette Schwachstellen: 1. Den Arbeitgeber, den deine Ex sicherlich auch kennt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet. Auskunft zu geben wo sie dich beschäftigen. Und 2. Deine geplanten Reisen nach D. Du musst nur einmal in eine Kontrolle geraten und die machen eine Aufenthaltsermittlung mit dir. Du hast ja unklugerweise sofort erneut ein Kind produziert, es handelt sich also nicht um ein paar Monate nicht gefunden werden, sondern um Jahrzehnte. Die Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt verjähren de facto nicht und sie werden auch nicht mit einer Insolvenz beseitigt. Du hast den Staat sehr, sehr, sehr lange an den Hacken, das ist kein Witz und da vergisst auch niemand was.
Wenn du Unsichtbarkeit wählst, musst du also sehr langfristig planen und viele Wechsel organisieren (Arbeitgeber!) und dein Aufenthaltsland darf dauerhaft nicht gefunden werden. Überleg dir, wie gross der Aufwand dafür ist und rechne den Unterhalt dagegen, vielleicht ist es billiger den Kindesunterhalt zu zahlen und schuldenfrei zu bleiben und in der Nähe des zweiten und ersten Kindes zu sein. Du scheinst einen guten Job zu haben und Unterhalt für ein Kind ist daraus eventuell zahlbar.