22-11-2022, 19:20
(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: ...hat das JA (Beistandschaft) einen rechtlichen Anspruch auf Daten wie z.B. den Namen und Adresse meines Arbeitgebers?
Nein!
(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Ich war der Meinung, es reicht aus meine Gehaltsabrechnung zu schicken, auf der man meinen Namen, das Datum, das Brutto/Netto sowie das Jahreseinkommen sieht (der Rest ist geschwärzt).
Völlig richtig!
(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Was passiert wenn sich das JA bei meinem Arbeitgeber meldet, ohne meine Erlaubnis bzw. ohne den Namen/Anschrift von mir bekommen zu haben?
Meiner Meinung nach wäre das ein Fall für eine Klage gegen das JA.
(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Bekommt das JA diese Auskunft vom Finanzamt? Ist das Datenschutztechnisch möglich?
Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.
Aber warum stellst Du Dir diese Frage?