23-11-2022, 20:49
Ich stelle mir gerade folgende Frage:
Sehr geehrte Schergen des JA,
die zur Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen wurden Ihnen übermittelt. Weitere Informationen, wie z.B. die Anschrift meines Arbeitgebers, sind daher obsolet, da diese nicht zur Berechnung des Unterhalts notwendig sind.
Dem Arbeitgeber wurde weiterhin mitgeteilt, dass meinerseits keine Zustimmung zur Herausgabe persönlicher Daten gegeben wurde.
Sollten Sie bei Ihrer Aufforderung bleiben, bitte ich um Darlegung der Rechtsgrundlage. Ansonsten steht Ihnen der Klageweg offen.
MfG
Wie wollen die denn den Antrag bei Gericht begründen? er hat uns alles vorgelegt (Gehaltsbesch./Steuerbesch.) ,aber wir wollen trotzdem wissen, wo er arbeitet, weil Joghurt keine Gräten hat?
Lass es doch mal drauf ankommen ,-)
Sehr geehrte Schergen des JA,
die zur Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen wurden Ihnen übermittelt. Weitere Informationen, wie z.B. die Anschrift meines Arbeitgebers, sind daher obsolet, da diese nicht zur Berechnung des Unterhalts notwendig sind.
Dem Arbeitgeber wurde weiterhin mitgeteilt, dass meinerseits keine Zustimmung zur Herausgabe persönlicher Daten gegeben wurde.
Sollten Sie bei Ihrer Aufforderung bleiben, bitte ich um Darlegung der Rechtsgrundlage. Ansonsten steht Ihnen der Klageweg offen.
MfG
Wie wollen die denn den Antrag bei Gericht begründen? er hat uns alles vorgelegt (Gehaltsbesch./Steuerbesch.) ,aber wir wollen trotzdem wissen, wo er arbeitet, weil Joghurt keine Gräten hat?
Lass es doch mal drauf ankommen ,-)