19-12-2022, 13:59
Zum Sorgerechtsverfahren gab es nie einen termin. Hier hat der Anwalt nur Briefe ans Gericht oder der Gegenseite geschrieben.
Berechnet hatte er mir für die zwei Jahre lediglich eine Beratungsgebür. Zum Umgangsverfahren wo er einmalig bei Gericht war hat er mir für die 2 Jahre ca 650 € berechnet, Eine Einigungsgebühr wurde mir für die Zwischenvereinbarung nicht berechnet...guter Anwalt
Im Strafverfahren werde ich mir jetzt den dritten Anwalt genehmigen. Mit der jetzigen bin ich überhaupt nicht zufrieden vorallem da mir wichtige Details verschwiegen, bzw sogar falsch wiedergegeben wurden. Lässt sich hier etwas bei der Anwaltskammer machen?
Berechnet hatte er mir für die zwei Jahre lediglich eine Beratungsgebür. Zum Umgangsverfahren wo er einmalig bei Gericht war hat er mir für die 2 Jahre ca 650 € berechnet, Eine Einigungsgebühr wurde mir für die Zwischenvereinbarung nicht berechnet...guter Anwalt
Im Strafverfahren werde ich mir jetzt den dritten Anwalt genehmigen. Mit der jetzigen bin ich überhaupt nicht zufrieden vorallem da mir wichtige Details verschwiegen, bzw sogar falsch wiedergegeben wurden. Lässt sich hier etwas bei der Anwaltskammer machen?