23-12-2022, 17:56
Das war auch weit vor meiner Zeit, aber es gibt genug darüber nachzulesen.
Das Stichwort lautet "Familienrechtsreform". Das Forum hat eine Suche, rechts oben ist das Suchfeld, darin findest du einige Einträge, z.B. den von Sebastian Haffner, dessen hetzerische Hassreden das Selbstverantwortungsprinzip kippten und für lebenslangen Ehegattenunterhalt sorgten. Das wäre auch mein erster Punkt: Die Reform von 1977 schaffte (den Worten nach) das Schuldprinzip ab, aber hielt gleichzeitig am Schuldprinzip massiv fest, nämlich allein für den Unterhaltspflichtigen. Der hatte lebenslang die „Schuld“ für die Ehe zu tragen. Andere Länder haben das in den 70ern auch reformiert, aber genau diesen Punkt konsequenterweise ebenfalls geändert. An diesem völlig entarteten Unterhaltsdenken krankt das Recht in D bis heute schwer bis schwerst.
Punkt 2 war der Wahnsinn, zwingend Alleinsorge bei Trennung zu verordnen, auch wenn die Eltern sich einig waren ("klare Verhältnisse schaffen" hiess es damals). Den hat das BVerfG später gekippt und die (ebenfalls fürs Familienrecht katastrophale) CDU-Regierung Kohl hat die Umsetzung anschliessend extrem verzögert. Auch daran krankt das Recht bis heute, Deutschland als eines der letzten Länder, das noch für grosse Fallgruppen automatische Alleinsorge der Mutter verordnet, die Wunde, man müsse einen Elternteil grundlegend ausschalten, die zieht sich bis heute durch, auch durch alle verwandten Rechtsbereiche, Auskunftsrechte etwa.
Punkt 3 würde ich in der extrem starken Stellung des Juristengesockses sehen, das sich Dank der Weichenstellung 1977 immer fetter und immer katastrophaler in die Familie hineingefressen hat. Es wurde alles vermieden, was Einigungen ohne Juristen erlaubt hätte, hochqualifizierte Vorschläge auch aus dem System selbst gab es genug, etwa vom Bund der Standesbeamten. Anwaltspflichten, Gerichtspflichten, bewusstes instabil halten von Eheverträgen. Auch diese verhängnisvolle Linie setzt sich bis heute fort, so wurden sogar neue Anwaltspflichten (etwa im Unterhaltsrecht) eingeführt, neue Hilfstruppen wurden erfunden, etwa die ganzen Beistände und Pfleger. Es kann heute passieren, sieben dieser Helfer (Richter, Jugendamt, zwei Anwälte, Umgangspfleger, Gutachter, weitere Helfer wie z. B. jemand von einer Einrichtung für betreuten Umgang) in einem Umgangsverfahren vorzufinden, nur der umgangsbegehrende Vater ist überflüssig.
Die weiteren 500 Punkte wollen wir heute mal aussen vor lassen...
Das Stichwort lautet "Familienrechtsreform". Das Forum hat eine Suche, rechts oben ist das Suchfeld, darin findest du einige Einträge, z.B. den von Sebastian Haffner, dessen hetzerische Hassreden das Selbstverantwortungsprinzip kippten und für lebenslangen Ehegattenunterhalt sorgten. Das wäre auch mein erster Punkt: Die Reform von 1977 schaffte (den Worten nach) das Schuldprinzip ab, aber hielt gleichzeitig am Schuldprinzip massiv fest, nämlich allein für den Unterhaltspflichtigen. Der hatte lebenslang die „Schuld“ für die Ehe zu tragen. Andere Länder haben das in den 70ern auch reformiert, aber genau diesen Punkt konsequenterweise ebenfalls geändert. An diesem völlig entarteten Unterhaltsdenken krankt das Recht in D bis heute schwer bis schwerst.
Punkt 2 war der Wahnsinn, zwingend Alleinsorge bei Trennung zu verordnen, auch wenn die Eltern sich einig waren ("klare Verhältnisse schaffen" hiess es damals). Den hat das BVerfG später gekippt und die (ebenfalls fürs Familienrecht katastrophale) CDU-Regierung Kohl hat die Umsetzung anschliessend extrem verzögert. Auch daran krankt das Recht bis heute, Deutschland als eines der letzten Länder, das noch für grosse Fallgruppen automatische Alleinsorge der Mutter verordnet, die Wunde, man müsse einen Elternteil grundlegend ausschalten, die zieht sich bis heute durch, auch durch alle verwandten Rechtsbereiche, Auskunftsrechte etwa.
Punkt 3 würde ich in der extrem starken Stellung des Juristengesockses sehen, das sich Dank der Weichenstellung 1977 immer fetter und immer katastrophaler in die Familie hineingefressen hat. Es wurde alles vermieden, was Einigungen ohne Juristen erlaubt hätte, hochqualifizierte Vorschläge auch aus dem System selbst gab es genug, etwa vom Bund der Standesbeamten. Anwaltspflichten, Gerichtspflichten, bewusstes instabil halten von Eheverträgen. Auch diese verhängnisvolle Linie setzt sich bis heute fort, so wurden sogar neue Anwaltspflichten (etwa im Unterhaltsrecht) eingeführt, neue Hilfstruppen wurden erfunden, etwa die ganzen Beistände und Pfleger. Es kann heute passieren, sieben dieser Helfer (Richter, Jugendamt, zwei Anwälte, Umgangspfleger, Gutachter, weitere Helfer wie z. B. jemand von einer Einrichtung für betreuten Umgang) in einem Umgangsverfahren vorzufinden, nur der umgangsbegehrende Vater ist überflüssig.
Die weiteren 500 Punkte wollen wir heute mal aussen vor lassen...