24-01-2023, 13:31
Hallo,
Ich werde jetzt den Schlussstrich ziehen und die Scheidung einreichen. Aus diesem Anlass ergaben sich bei mir noch ein paar Fragen. Vielleicht kennt sich jemad aus.
Trennung war am 22.08.2019.
Ich – Ingenieur mit Festeinstellung.
Sie – hat das Referendariat als angehende Lehrerin zwei Mal nicht bestanden. Hat aber 12 Jahre lang studiert an der Uni und hat Master of Education Uniabschluss (Mathematik und Biologie). Da sie Referendariat endgültig nicht bestanden hat, darf sie keine Lehrerin an einer öffentlichen Schule werden. Zurzeit arbeitet sie in Teilzeit 30h die Woche mit Mindestlohn.
Exe hat bis dato nie Trennungsunterhalt gefordert. Es gibt zwei Kinder: Tochter, Sohn. Kindesunterhalt für 2 Kinder habe ich immer bezahlt. Seit 01.08.2022 lebt mein Sohn mit mir in meiner Wohnung. Sie zahlt keinen Cent Unterhalt für den Sohn. Ich zahle zurzeit die volle Miete für die alte gemeinsame Ehewohnung.
Ich möchte jetzt endlich einen Schlussstrich ziehen und die Scheidung einreichen.
Kann überhaupt noch Trennungsunterhalt gefordert werden, wenn die Trennung seit mehr als 3 Jahren zurückliegt und sie bis dato da nichts gefragt hat? Ist der Trennungsunterhalt damit verwirkt?
Wird bei der Berechnung des Trennungsunterhalts berücksichtigt, dass die Exe
Ich werde jetzt den Schlussstrich ziehen und die Scheidung einreichen. Aus diesem Anlass ergaben sich bei mir noch ein paar Fragen. Vielleicht kennt sich jemad aus.
Trennung war am 22.08.2019.
Ich – Ingenieur mit Festeinstellung.
Sie – hat das Referendariat als angehende Lehrerin zwei Mal nicht bestanden. Hat aber 12 Jahre lang studiert an der Uni und hat Master of Education Uniabschluss (Mathematik und Biologie). Da sie Referendariat endgültig nicht bestanden hat, darf sie keine Lehrerin an einer öffentlichen Schule werden. Zurzeit arbeitet sie in Teilzeit 30h die Woche mit Mindestlohn.
Exe hat bis dato nie Trennungsunterhalt gefordert. Es gibt zwei Kinder: Tochter, Sohn. Kindesunterhalt für 2 Kinder habe ich immer bezahlt. Seit 01.08.2022 lebt mein Sohn mit mir in meiner Wohnung. Sie zahlt keinen Cent Unterhalt für den Sohn. Ich zahle zurzeit die volle Miete für die alte gemeinsame Ehewohnung.
Ich möchte jetzt endlich einen Schlussstrich ziehen und die Scheidung einreichen.
Kann überhaupt noch Trennungsunterhalt gefordert werden, wenn die Trennung seit mehr als 3 Jahren zurückliegt und sie bis dato da nichts gefragt hat? Ist der Trennungsunterhalt damit verwirkt?
Wird bei der Berechnung des Trennungsunterhalts berücksichtigt, dass die Exe
- einen Hochschulabschluss hat und damit theoretisch eine höhere Bezahlung erzielen könnte [font=Wingdings]à[/font] fiktives Einkommen
- nur 30h/Woche arbeitet und theoretische in Vollzeit arbeiten könnte [font=Wingdings]à[/font] fiktives Einkommen