24-01-2023, 16:52
Ich denke mal, wenn du die Scheidung einreichst, wird auch deine Frau einen Anwalt nehmen und dann geht das seinen Gang.
Es wird Trennungsunterhalt gefordert und den wirst du ab da wohl zahlen müssen bis Scheidung.
Genauso wird dein Anwalt KU fordern für deinen Sohn. Da muss man dann schauen, was die Gegenseite macht.
Rein rechtlich besteht gesteigerte Erwerbsobliegenheit und man könnte daher fiktives Einkommen anrechnen.
Unterhalt zählt nicht als Einkommen der Mutter (um über den Selbstbehalt zu kommen, wie du schreibst).
Es wird Trennungsunterhalt gefordert und den wirst du ab da wohl zahlen müssen bis Scheidung.
Genauso wird dein Anwalt KU fordern für deinen Sohn. Da muss man dann schauen, was die Gegenseite macht.
Rein rechtlich besteht gesteigerte Erwerbsobliegenheit und man könnte daher fiktives Einkommen anrechnen.
Unterhalt zählt nicht als Einkommen der Mutter (um über den Selbstbehalt zu kommen, wie du schreibst).