04-02-2023, 18:22
Der Fall:
Der Mann trennt sich. Nach einem Streit fährt er erst mal in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr beantragt er die Zuweisung der von ihm alleinig (!) gemieteten Wohnung. Er verweist auch auf Angriffe der Frau. Tür zertreten, Hemd zerrissen. An Eides statt...
Das Gericht hört Beide an. Die Frau bestreitet den Vorwurf. Sie will in der Wohnung bleiben. Einkünfte hat sie keine. Miete zahlt der Mann aktuell weiterhin. Ist aber de facto Obdachlos.
Das Gericht sieht die Vorwürfe seitens des Mannes trotz eidesstattl. Aussage als nicht erweisen an. Die Aussage der Frau könne ja auch stimmen... Und weist den Antrag zurück. Frau bleibt in der Wohnung.
Das Gericht verweist auf 1361b BGB und sagt, er greife nicht. Beschluss ist rechtskräftigt. Kinder sind keine im Spiel.
Laut HAUFE https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...19212.html
kann der Mann m.E. den Mietvertrag trotz Zuweisung kündigen. Die einzige Möglichkeit, die Kosten los zu werden als 1. Schritt.
Wie seht Ihr das?
Der Mann trennt sich. Nach einem Streit fährt er erst mal in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr beantragt er die Zuweisung der von ihm alleinig (!) gemieteten Wohnung. Er verweist auch auf Angriffe der Frau. Tür zertreten, Hemd zerrissen. An Eides statt...
Das Gericht hört Beide an. Die Frau bestreitet den Vorwurf. Sie will in der Wohnung bleiben. Einkünfte hat sie keine. Miete zahlt der Mann aktuell weiterhin. Ist aber de facto Obdachlos.
Das Gericht sieht die Vorwürfe seitens des Mannes trotz eidesstattl. Aussage als nicht erweisen an. Die Aussage der Frau könne ja auch stimmen... Und weist den Antrag zurück. Frau bleibt in der Wohnung.
Das Gericht verweist auf 1361b BGB und sagt, er greife nicht. Beschluss ist rechtskräftigt. Kinder sind keine im Spiel.
Laut HAUFE https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...19212.html
kann der Mann m.E. den Mietvertrag trotz Zuweisung kündigen. Die einzige Möglichkeit, die Kosten los zu werden als 1. Schritt.
Wie seht Ihr das?