05-02-2023, 21:00
(04-02-2023, 19:53)Nappo schrieb: Auf die Beantragung (Räumungsfrist 1 Jahr) geht die Richterin im Beschluss gar nicht ein. Zumindest das hätte ja noch für Klarheit sorgen können.
Ein Hilfsantrag wird nur dann abgehandelt, wenn der Hauptantrag abgelehnt wird.
Mit anderen Worten stellt die Ablehnung des Hauptantrags eine prozessuale Bedingung für das Greifen des Hilfsantrags dar. Das ist nichts, was sich die Richterin ausgedacht hat.