23-02-2023, 12:32
zum Auszug aus der Ehewohnung: ihre Anwältin hat mir unter Androhung eines Wohnungszuweisungsverfahrens und Herausgabeanspruches eine kurze Frist gesetzt, um auszuziehen. Begründung: psychische Gewalt ggb. den Kindern und der KM. Ich habe noch eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht und bin dann schnellstmöglich ausgezogen. Zu der Zeit kannte ich dieses Forum noch nicht.
Da ist also jegliche Hoffnung auf Kooperation/Vermittlung verloren. Freiwillig macht sie gar nichts.
Da ist also jegliche Hoffnung auf Kooperation/Vermittlung verloren. Freiwillig macht sie gar nichts.