23-02-2023, 17:43
Grüße Allerseits.
Hätte da eine Frage bezüglich Sicherheitsleistung.
Ich beziehe aktuell den letzten Monat ALG1 und habe die Bewilligung zu ALG2 bekommen und deswegen eine Titeländerung veranlasst.
Jetzt teilte mir das Gericht mit das die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung stattfindet.
Diesen Betrag habe ich allerdings leider nicht.
Meine Frag wäre daher ob es Sinn machen würde , für den Betrag Schulden auf zunehemen, bei einem Freund zu leihen oder mitteilen das ich die Summe nicht habe?
Hätte da eine Frage bezüglich Sicherheitsleistung.
Ich beziehe aktuell den letzten Monat ALG1 und habe die Bewilligung zu ALG2 bekommen und deswegen eine Titeländerung veranlasst.
Jetzt teilte mir das Gericht mit das die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung stattfindet.
Diesen Betrag habe ich allerdings leider nicht.
Meine Frag wäre daher ob es Sinn machen würde , für den Betrag Schulden auf zunehemen, bei einem Freund zu leihen oder mitteilen das ich die Summe nicht habe?