23-02-2023, 23:41
Die Richterin hat geschrieben :
Der Abänderungsantrag ist zulässig und erscheint nicht als völlig aussichtslos.
Habe eine chronische nicht heilbare Krankheit.
Verstehe nur nicht warum sie geschrieben hat , das die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde obwohl ich PKH beantragt habe bzw. schon alles angegeben wie den ALG2 Bewilligungsbescheid.
Der Abänderungsantrag ist zulässig und erscheint nicht als völlig aussichtslos.
Habe eine chronische nicht heilbare Krankheit.
Verstehe nur nicht warum sie geschrieben hat , das die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde obwohl ich PKH beantragt habe bzw. schon alles angegeben wie den ALG2 Bewilligungsbescheid.