24-02-2023, 00:00
Ach so, ich dachte das wäre erst dein Verfahrenskostenhilfeantrag gewesen. Der ist mit einer juristischen Vorprüfung auf Erfolgsaussichten verbunden, die Formulierung hörte sich so an als wäre das damit gemeint gewesen. Du hast also den Antrag schon gestellt und er ist rechtshängig.
Trotzdem, an der Sache ändert es nichts. Versuchs mit Geld leihen.
Trotzdem, an der Sache ändert es nichts. Versuchs mit Geld leihen.