27-02-2023, 11:13
Halli Hallo zusammen,
Da die beschwerde Frist herum ist , kann ich nun auch ein qualifiziertes Update geben
Der Gerichtstermin hat stattgefunden. Wie zu Anfang ausgefphrt, beantragte ich gemeinsam mit meinem Anwalt das Wechselmodell. Argumentiert habe ich, bei allen Stellen wie Verfahrensbeistand, Jugendamt, Gericht selbst, immer mit den selben gründen - da ich nichts vorzuschieben habe und meine Gründe meiner vollen Überzeugung entsprechen: Ich möchte ein gleichberechtigtes Aufwachsen für das Kind in beiden Haushalten der Eltern, da ich dies für die weitere Entwicklung und den Lebensweg des Kindes für sinnvoll erachte - es ist nicht sinnvoll für das Kind, dass es durch ein bestehendes Residenzmodell vermittelt bekommt, dass es nur bei einem Elternteil zuhause ist bzw ein Elternteil mehr für das Kind da ist als das andere. Auch wurde ausgeführt, dass das Kind sich des öfteren wünscht noch 1-2 Tage länger hier zu sein nach einem Umgangswochenende und mit dem Wechselmodell dem Kind dafür die Möglichkeit in einem geregelten Rahmen gegeben werden soll.
Wie schon ausgeführt, weiß ich bis heute immer noch nicht wieso definitivdie Mutter dagegen ist/war - kann es nur vermuten. Wahrscheinlich sind es verschiedene Gründe die unter anderem ihr Ego und das Geld betreffen. Bei verschiedensten Terminen (Elternberatung, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gericht) wurde immer mit neuen bzw anderen Gründen argumentiert. Letzlich versuchte sie sogar vor Gericht , den Richter zu überzeugen indem sie mich dort als Rabenvater hinstellte (Ich würde mich nicht um das Kind kümmern usw .. kennt ihr ja sicher)
Ich war froh, dass der Richter sowie Verfahrensbeistand pädagogisch und auch Menschlich sehr korrekt waren - die Ausführungen wurden kritisch hinterfragt und es wurde nicht "blind" der Mutter geglaubt wie man es so oft hört.
Nachdem die Mutter mir ein Vergleich anbot der auf eine Betreuung von ca 40/60 hinausgelaufen wäre, lehnt ich diesen ab und forderte einen Gerichtlichen Beschluss.
Der Beschluss endete für mich mit einem Wechselmodell.
Ich kann nur jedem raten, auch wenn hier der Großteil im Forum nur ihre negativen Erfahrungen schildert - gebt nicht auf! Mit der richtigen anwaltlichen Vertretung und wenn ihr wirklich und ehrlich zeigt, dass es euch um euer Kind geht und ihr für es da seid, ist es möglich!
Natürlich hatte ich Glück das ich auf korrekte Menschen (Richter, Verfahrensbeistand) getroffen bin und natürlich sind solche Verfahren oft noch auf der Seite der Mütter - trotzdem ist nicht alles nur schwarz und es besteht die Möglichkeit!
Grüße
Da die beschwerde Frist herum ist , kann ich nun auch ein qualifiziertes Update geben
Der Gerichtstermin hat stattgefunden. Wie zu Anfang ausgefphrt, beantragte ich gemeinsam mit meinem Anwalt das Wechselmodell. Argumentiert habe ich, bei allen Stellen wie Verfahrensbeistand, Jugendamt, Gericht selbst, immer mit den selben gründen - da ich nichts vorzuschieben habe und meine Gründe meiner vollen Überzeugung entsprechen: Ich möchte ein gleichberechtigtes Aufwachsen für das Kind in beiden Haushalten der Eltern, da ich dies für die weitere Entwicklung und den Lebensweg des Kindes für sinnvoll erachte - es ist nicht sinnvoll für das Kind, dass es durch ein bestehendes Residenzmodell vermittelt bekommt, dass es nur bei einem Elternteil zuhause ist bzw ein Elternteil mehr für das Kind da ist als das andere. Auch wurde ausgeführt, dass das Kind sich des öfteren wünscht noch 1-2 Tage länger hier zu sein nach einem Umgangswochenende und mit dem Wechselmodell dem Kind dafür die Möglichkeit in einem geregelten Rahmen gegeben werden soll.
Wie schon ausgeführt, weiß ich bis heute immer noch nicht wieso definitivdie Mutter dagegen ist/war - kann es nur vermuten. Wahrscheinlich sind es verschiedene Gründe die unter anderem ihr Ego und das Geld betreffen. Bei verschiedensten Terminen (Elternberatung, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gericht) wurde immer mit neuen bzw anderen Gründen argumentiert. Letzlich versuchte sie sogar vor Gericht , den Richter zu überzeugen indem sie mich dort als Rabenvater hinstellte (Ich würde mich nicht um das Kind kümmern usw .. kennt ihr ja sicher)
Ich war froh, dass der Richter sowie Verfahrensbeistand pädagogisch und auch Menschlich sehr korrekt waren - die Ausführungen wurden kritisch hinterfragt und es wurde nicht "blind" der Mutter geglaubt wie man es so oft hört.
Nachdem die Mutter mir ein Vergleich anbot der auf eine Betreuung von ca 40/60 hinausgelaufen wäre, lehnt ich diesen ab und forderte einen Gerichtlichen Beschluss.
Der Beschluss endete für mich mit einem Wechselmodell.
Ich kann nur jedem raten, auch wenn hier der Großteil im Forum nur ihre negativen Erfahrungen schildert - gebt nicht auf! Mit der richtigen anwaltlichen Vertretung und wenn ihr wirklich und ehrlich zeigt, dass es euch um euer Kind geht und ihr für es da seid, ist es möglich!
Natürlich hatte ich Glück das ich auf korrekte Menschen (Richter, Verfahrensbeistand) getroffen bin und natürlich sind solche Verfahren oft noch auf der Seite der Mütter - trotzdem ist nicht alles nur schwarz und es besteht die Möglichkeit!
Grüße