02-03-2023, 01:58
(01-03-2023, 23:29)p__ schrieb: Ich verstehe den Text nicht. Ein Titel, der ohne Änderung einfach weiter läuft sorgt für einen immer höheren Schuldenberg. Wenn der Pflichtige abgehauen ist, gibts auch keine Verwirkung und Verjährung. Und ja, Schulden werden vererbt, sie sind Teil des Erbes.
Ist schon in diese Richtung.
Was ist wenn der abgehauen ist aber nach zehn Jahre wieder zurück weil nicht mehr geht?? Was auf ihm/ihr zu. Wegen die schulden ??nach zehn Jahre ist das Kind schon ü18.