11-03-2023, 15:37
So, mal ein kleines Update von mir.
Das JA hat nun alles ausgerechnet, ich kann erstmal mit dem Ergebnis leben.
Nun ist die Situation so, dass ich zur Beurkundung gebeten werde. Die Bitte kam seitens der KM. Wer darf mich eigentlich dazu auffordern, das JA oder die KM ? Ich bin der Meinung das macht das JA.
Mir ist klar dass ich nicht um die Beurkundung herumkomme, deshalb würde ich gern zu einem Notar gehen und den Unterhalt beurkunden. Natürlich mit Befristung bis 18.
Nun habe ich im Netz viele unterschiedliche Aussagen gelesen zur Befristung. Es gibt da auch ein Urteil wo ein Vater versucht hat den Titel zu befristen und vor Gericht verloren hat.
Ich füge mal hier mit ein was ich zum Thema Befristung gefunden habe.
[font=Arial, sans-serif]Das Oberlandesgericht Bamberg hat kürzlich jedoch einen Riegel vorgeschoben (Beschluss vom 14.05.2018 Az. 2 UF 14/18). Das Gericht hat entschieden, dass das minderjährige Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel hat. Eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit kommt nicht in Betracht.[/font]
[font=Arial, sans-serif]Damit bleibt es dabei, dass sich der Unterhaltsverpflichtete selbst darum kümmern muss, rechtzeitig eine Abänderung des Unterhalts zu verlangen.[/font]
[font=Arial, sans-serif] Jetzt weiß ich nicht genau wie ich weiter fortfahre, vielleicht habt Ihr da noch ein paar Tips.[/font]
Das JA hat nun alles ausgerechnet, ich kann erstmal mit dem Ergebnis leben.
Nun ist die Situation so, dass ich zur Beurkundung gebeten werde. Die Bitte kam seitens der KM. Wer darf mich eigentlich dazu auffordern, das JA oder die KM ? Ich bin der Meinung das macht das JA.
Mir ist klar dass ich nicht um die Beurkundung herumkomme, deshalb würde ich gern zu einem Notar gehen und den Unterhalt beurkunden. Natürlich mit Befristung bis 18.
Nun habe ich im Netz viele unterschiedliche Aussagen gelesen zur Befristung. Es gibt da auch ein Urteil wo ein Vater versucht hat den Titel zu befristen und vor Gericht verloren hat.
Ich füge mal hier mit ein was ich zum Thema Befristung gefunden habe.
[font=Arial, sans-serif]Das Oberlandesgericht Bamberg hat kürzlich jedoch einen Riegel vorgeschoben (Beschluss vom 14.05.2018 Az. 2 UF 14/18). Das Gericht hat entschieden, dass das minderjährige Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel hat. Eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit kommt nicht in Betracht.[/font]
[font=Arial, sans-serif]Damit bleibt es dabei, dass sich der Unterhaltsverpflichtete selbst darum kümmern muss, rechtzeitig eine Abänderung des Unterhalts zu verlangen.[/font]
[font=Arial, sans-serif] Jetzt weiß ich nicht genau wie ich weiter fortfahre, vielleicht habt Ihr da noch ein paar Tips.[/font]