18-04-2023, 09:24
Rechtens ist nur, was ein Richter von dir verlangt. Der Umfang deiner Auskunftspflicht sollte sich also nur an dem orientieren, was das Jugendamt auch gerichtlich einklagen könnte.
Bei der Anfrage des Jugendamts gehts vermutluch um den Wohnwert, um daraus mit dem üblichen faulen Trick dir ein Einkommen anzudichten, das du gar nicht hast. Das Risiko ist gross, dass das auch ein Richter so sehen würde. Wie ist denn die Gesamtsituation? Gehts um Kindesunterhalt? Weiss die Ex um die Verhältnisse bezüglich Haus? Was zahlst du bisher?
Bei der Anfrage des Jugendamts gehts vermutluch um den Wohnwert, um daraus mit dem üblichen faulen Trick dir ein Einkommen anzudichten, das du gar nicht hast. Das Risiko ist gross, dass das auch ein Richter so sehen würde. Wie ist denn die Gesamtsituation? Gehts um Kindesunterhalt? Weiss die Ex um die Verhältnisse bezüglich Haus? Was zahlst du bisher?