20-05-2023, 14:06
Sorry, aber da platzt mir die Bux. Der Link ist im Übrigen sehr hilfreich. Diesem ist zu entnehmen, was man üblicherweise zumindest sagt. Nämlich, dass wenn der Mindestunterhalt aus laufendem Einkommen gezahlt werden kann, es keinen Rückgriff auf Vermögen gibt. Ich vermute, dass die sagen, es handele sich bei einer Miete um Erträge aus Vermögen und die seien somit den Einkünften des Unterhaltsschuldners hinzu zu rechnen. Jetzt stellt sich die Gretchenfrage: Muss ich Erträge aus Vermögen realisieren, wenn der Mindestunterhalt durch Einkommen gesichert ist, oder muss ich es nicht.
Zwar habe ich ein Urteil des OLG Jena gefunden, in dem die Zurechnung von fiktivem Einkommen (Miete) als rechtmäßig zugestanden wurde, hier handelt es sich aber nicht um Kindesunterhalt, sondern um "Nachscheidungsunterhalt".
https://www.judicialis.de/Thüringer-Ober....2009.html
Ebenso findet sich ein weiteres Urteil des OLG Brandenburg, in dem der Unterhaltsschuldner sich fiktive Zurechnung aus Mieteinnahmen gefallen lassen musste. Hier geht es tatsächlich nun um Kindesunterhalt, aber auch hier geht es darum, dass der Unterhaltsschuldner versuchte, eine Titelherabsetzung herbei zu führen, welche zu einem Mangelfall aufgrund ausgefallenen Einkommens geführt hätte, da er vorher zum Mindestunterhalt verpflichtet worden war.
https://openjur.de/u/775187.html
Also auch hier ein entscheidender Unterschied - wie ich meine - zu Deinem Fall, da bei Dir der Mindestunterhalt (oder sogar höher?) gar nicht gefährdet ist.
Somit sind z.B. beide Urteile auf Deinen Fall nicht übertragbar!
Dem JA würde ich im Antwortbrief mitteilen, "das immernoch die Nennung einer Rechtsgrundlage fehlt" und Du deren Richtigkeit ihrer Aussage entgegen stehst. Bei meiner Formulierung bekämen die sehr deutlich gesagt, dass die Fotos aus meiner Wohnung absolut Null etwas angeht. Und das sie jetzt die Belästigung lassen sollen oder bitte den Klageweg beschreiten mögen.
Der bedeutet zwar ein Risiko, aber das würde ich - notfalls kostenintensiv - bis zum Ende durchziehen. Du darfst auch Eines nicht vergessen: Wenn Du Dich freiwillig darauf einlässt, macht man Dir die freie Verfügungsgewalt über Dein Haus kaputt. Denn würdest Du eines Tages sagen, dass Du das haus verkaufen willst, was würde dann als Nächstes das JA anbringen? Du hättest mutwillig Dein anrechenbares Einkommen verringert und dein haus nicht verkaufen dürfen? Oder was? Und genau das Problem sehe ich hier.
Das Ding würde ich mit dem Messer zwischen den Zähnen durch fechten.
Zwar habe ich ein Urteil des OLG Jena gefunden, in dem die Zurechnung von fiktivem Einkommen (Miete) als rechtmäßig zugestanden wurde, hier handelt es sich aber nicht um Kindesunterhalt, sondern um "Nachscheidungsunterhalt".
https://www.judicialis.de/Thüringer-Ober....2009.html
Ebenso findet sich ein weiteres Urteil des OLG Brandenburg, in dem der Unterhaltsschuldner sich fiktive Zurechnung aus Mieteinnahmen gefallen lassen musste. Hier geht es tatsächlich nun um Kindesunterhalt, aber auch hier geht es darum, dass der Unterhaltsschuldner versuchte, eine Titelherabsetzung herbei zu führen, welche zu einem Mangelfall aufgrund ausgefallenen Einkommens geführt hätte, da er vorher zum Mindestunterhalt verpflichtet worden war.
https://openjur.de/u/775187.html
Also auch hier ein entscheidender Unterschied - wie ich meine - zu Deinem Fall, da bei Dir der Mindestunterhalt (oder sogar höher?) gar nicht gefährdet ist.
Somit sind z.B. beide Urteile auf Deinen Fall nicht übertragbar!
Dem JA würde ich im Antwortbrief mitteilen, "das immernoch die Nennung einer Rechtsgrundlage fehlt" und Du deren Richtigkeit ihrer Aussage entgegen stehst. Bei meiner Formulierung bekämen die sehr deutlich gesagt, dass die Fotos aus meiner Wohnung absolut Null etwas angeht. Und das sie jetzt die Belästigung lassen sollen oder bitte den Klageweg beschreiten mögen.
Der bedeutet zwar ein Risiko, aber das würde ich - notfalls kostenintensiv - bis zum Ende durchziehen. Du darfst auch Eines nicht vergessen: Wenn Du Dich freiwillig darauf einlässt, macht man Dir die freie Verfügungsgewalt über Dein Haus kaputt. Denn würdest Du eines Tages sagen, dass Du das haus verkaufen willst, was würde dann als Nächstes das JA anbringen? Du hättest mutwillig Dein anrechenbares Einkommen verringert und dein haus nicht verkaufen dürfen? Oder was? Und genau das Problem sehe ich hier.
Das Ding würde ich mit dem Messer zwischen den Zähnen durch fechten.