02-06-2023, 21:43
Geh zum Notar und mache das da mit Befristung. Die Kosten sind sehr gering. Mein Notar hatte versucht mir ne fette Rechnung zu stellen. Daraufhin habe ich folgendes geschrieben und danach hat der Notar die Rechnung „korrigiert“ auf so irgendwo 20-40 Euro. Fertig und erledigt.
„Nach Rücksprache mit der Notarkammer sind Beurkundungen in Kindschafts- und Unterhaltssachen gebührenbefreit sind. Konkret hieß es: „Beurkundungen von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes sind gebührenfrei. Dies ergab sich bis zum 31.07.2013 aus § 55a KostO iVm § 62 Abs. 1 BeurkG. Seit dem 01.08.2013 ist die Kostenordnung durch das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abgelöst worden. Die Gebührenfreiheit von Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 BeurkG ergibt sich aktuell aus der Vorbemerkung 2, Absatz 3, zum Teil 2 (die Notargebühren betreffend) der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG.“
„Nach Rücksprache mit der Notarkammer sind Beurkundungen in Kindschafts- und Unterhaltssachen gebührenbefreit sind. Konkret hieß es: „Beurkundungen von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes sind gebührenfrei. Dies ergab sich bis zum 31.07.2013 aus § 55a KostO iVm § 62 Abs. 1 BeurkG. Seit dem 01.08.2013 ist die Kostenordnung durch das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abgelöst worden. Die Gebührenfreiheit von Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 BeurkG ergibt sich aktuell aus der Vorbemerkung 2, Absatz 3, zum Teil 2 (die Notargebühren betreffend) der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG.“