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Betreuungskosten - unklare Steuergesetze
#4
Beim Steuerprogramm "TAXMAN" kommt auch ein entsprechender Hinweis, dass es nicht geht ("kein gem. Hauhalt mit Kind").
Hatte es trotzdem eingesetzt und versucht. Das FA hat's (wie oben geschrieben) nicht anerkannt. Hatte es damals hartnäckig 4-5 Jahre hintereinander versucht, hat jedes Mal leider nicht geklappt.

Also: Freu dich, dass dein FA es anerkennt, solange es über den "Fehler" nicht stolpert.
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RE: Betreuungskosten - unklare Steuergesetze - von DrNewton - 04-06-2023, 18:08

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