09-06-2023, 20:32
So das JA hat geantwortet :
"Im Rahmen der vorhergehenden Unterhaltsberechnung wurden fiktive Mieteinkünfte hinzugerechnet, da sie Angaben, ihr Wohneigentum zu vermieten. Diesbezüglich führten sie auf dass sie das Wohneigentum derzeit Renovieren und Modernisieren sowie anschließend über Airbnb vermieten werden.
Nachweise oder Belege überwanden Sie hierfür nicht. Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung wird im Rahmen dieser Berechnung zunächst auf die fiktive Hinzurechnung von Mieteinkünften verzichtet. Vor diesem Hintergrund ist jedoch eine wesentliche Veränderung ihre Einkommensverhältnisse insbesondere durch Vermietung des Wohneigentums umgehend von ihnen anzuzeigen. "
"Im Rahmen der vorhergehenden Unterhaltsberechnung wurden fiktive Mieteinkünfte hinzugerechnet, da sie Angaben, ihr Wohneigentum zu vermieten. Diesbezüglich führten sie auf dass sie das Wohneigentum derzeit Renovieren und Modernisieren sowie anschließend über Airbnb vermieten werden.
Nachweise oder Belege überwanden Sie hierfür nicht. Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung wird im Rahmen dieser Berechnung zunächst auf die fiktive Hinzurechnung von Mieteinkünften verzichtet. Vor diesem Hintergrund ist jedoch eine wesentliche Veränderung ihre Einkommensverhältnisse insbesondere durch Vermietung des Wohneigentums umgehend von ihnen anzuzeigen. "