17-06-2023, 00:42
Alles-durch dateline='[url=tel:1606585441' schrieb: 1606585441[/url]']
Denk mal an das Thema Altersvorsorge. Bis zu 30% des Einkommens darfst Du bspw. verwenden, um eine Immobilie zu tilgen.
Such Dir ne Partnerin, die Du finanzierst. Kannst Du auch Unterhaltsmindernd geltend machen. Kann auch ein Kumpel sein -- bist Du halt offiziell schwul.
Bin in einer ähnlichen Situation jedoch eher wegen Betreuungsunterhalt. Gibt es zu den 30% was offizielles ? Hab irgendwie 4% in Erinnerung bezüglich Altersvorsorge. Das wäre auch für mich interessant da ich noch eine kleine Wohnung vermiete und ich neu verhandeln könnte bei der Bank weil die Zinsbindung abgelaufen ist.
Konnte bisher durch fast 1 jähriges Krankengeld meine EXe in die Röhre gucken lassen.
So langsam werde ich aber wieder anfangen zu arbeiten und die Exe bezieht jetzt Bürgergeld und die Bürgergeldistinenser wollen das Geld jetzt von mir wie vermutet.
Ich habe das halbe Forum durchsucht aber konnte nix finden bezüglich einer
Schlechteren Lohnsteuerklasse für Mann und da die neue Freundin relativ gut verdient wäre das so meine Idee
Betreuungsunterhalt werde ich noch knapp 2 Jahre lang zahlen müssen und wenn die EXe etwas schummelt, dann vermutlich noch länger.
Mein Plan wäre eine eingetragene Partnerschaft mit meiner neuen Freundin
Somit hätte sie so zu sagen Anspruch auf die bessere Lohnsteuerklasse 3
und ich hätte die 5 und ich müsste meiner Exgeunerin dadurch keinen
Betreuungsunterhalt zahlen, da ich mich dann
beim Selbstbehalt nach Kindesunterhaltabzug quasi
auf den Cent genau so ziemlich darauf befinden würde,
(nach neuer Düsseldorfer Tabelle von 2023)
beim Selbstbehalt nach Kindesunterhaltabzug quasi
auf den Cent genau so ziemlich darauf befinden würde,
(nach neuer Düsseldorfer Tabelle von 2023)
Ich konnte im Netz nix dazu finden.
Würde diese Rechnung funktionieren ?