17-06-2023, 08:27
Danke für die Antworten...
Was ist eigentlich , wenn meine Tochter zum Studienbeginn eine Neuberechnung fordert.....gelten die gleichen harten Bedingungen wie beim Minderjaehrigenunterhalt oder privelegierten Kindern...
Ich wollte zum Herbst eigentlich kürzer treten aus gesundheitlichen Gründen..das senkt natürlich mein Einkommen.
gibte es dann auch noch fiktives Einkommen usw...die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt nicht mehr, das weiss Ich.
Meine Ex und Ich verdienen ca. gleich....
Gruss Bumpi
Was ist eigentlich , wenn meine Tochter zum Studienbeginn eine Neuberechnung fordert.....gelten die gleichen harten Bedingungen wie beim Minderjaehrigenunterhalt oder privelegierten Kindern...
Ich wollte zum Herbst eigentlich kürzer treten aus gesundheitlichen Gründen..das senkt natürlich mein Einkommen.
gibte es dann auch noch fiktives Einkommen usw...die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt nicht mehr, das weiss Ich.
Meine Ex und Ich verdienen ca. gleich....
Gruss Bumpi