17-06-2023, 12:55
(17-06-2023, 00:42)Alimen T schrieb: Bin in einer ähnlichen Situation jedoch eher wegen Betreuungsunterhalt. Gibt es zu den 30% was offizielles ? Hab irgendwie 4% in Erinnerung bezüglich Altersvorsorge.
Zur Altersvorsoge steht einiges in den Unterhaltsleitlinien, die sind je nach OLG-Bezirk verschieden, hier die aus Düsseldorf:
Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegen, können für ihre Alters- vorsorge regelmäßig einen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens aufwenden, der dem jeweili- gen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Für eine zusätzliche Alters- vorsorge können sie ebenso wie gesetzlich Rentenversicherte weitere 4 % (bei Elternunterhalt 5 %) ihres Bruttoeinkommens einsetzen. Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, können für das die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversiche- rung übersteigende Einkommen zusätzliche Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zur Höhe eines Prozentsatzes des die Beitragsbemessungsgrenze übersteigenden Einkommens täti- gen, der dem jeweiligen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichge- stellter Volljähriger nicht gedeckt ist, sind Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge nicht zu berücksichtigen.
Und: Deine Zitate sind kaputt, deine Texte sind auch fehlerhaft formatiert. Verzichte erst mal auf Zitate und verfasse einen Text mit eingeschaltetem "Quelltext anzeigen". Hier, noch einfach kann ich es nicht zeigen:
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