24-07-2023, 12:11
Ich vermute mal, DukatenEsel hat sehr gut verdient. Dass das nur eine Hausfrauenehe war, und Unterhalt wegen Krankheit geltend gemacht wird, wissen wir. Die Lebensstellung in der Ehe war also eine bessere.
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Entscheidend ist das Einkommen, das während der Ehe den Lebensstandard geprägt hat (was ein Skandal ist, dafür eine Ewigkeitsgarantie zu erfinden, typisch Juristengesockse). Die Situation ist auch klassisch für den Wegfall einer Befristung. Ihre Möglichkeiten, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, haben sich dann durch die Ehe verschlechtert und Ihr Unterhalt darf deshalb in der Regel nicht befristet werden. Auch unter Berücksichtigung der langen Dauer einer Ehe kann eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unzulässig sein. Grenzen setzt die Rente, denn die wäre auch eingetreten wenn sie verheiratet geblieben wären.
Da es hier um 120 000 EUR geht, würde ich den Anwalt wechseln. Das könnte sich lohnen.
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Entscheidend ist das Einkommen, das während der Ehe den Lebensstandard geprägt hat (was ein Skandal ist, dafür eine Ewigkeitsgarantie zu erfinden, typisch Juristengesockse). Die Situation ist auch klassisch für den Wegfall einer Befristung. Ihre Möglichkeiten, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, haben sich dann durch die Ehe verschlechtert und Ihr Unterhalt darf deshalb in der Regel nicht befristet werden. Auch unter Berücksichtigung der langen Dauer einer Ehe kann eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unzulässig sein. Grenzen setzt die Rente, denn die wäre auch eingetreten wenn sie verheiratet geblieben wären.
Da es hier um 120 000 EUR geht, würde ich den Anwalt wechseln. Das könnte sich lohnen.