24-07-2023, 16:26
@DukatenEsel: Mein RA hat mir von Anfang an erklärt, dass ein Vermögen (450K Haus +20K Zugewinnausgleich + Sonstige Sparbücher) einen nachehelichen Unterhalt ausschließen. Keine Bedürftigkeit: kein Unterhalt.
Der Scheidungstermin (war eigentlich gar keiner) ergab aber, dass weder ihr noch mein Vermögen eine Rolle spielen, so habe ich den Richter verstanden (laut Zusammenfassung meines RA).
Die Aussage Deines Anwalts geht somit gleich, mit der Meinen im obigen Kommentar.
Ob § 1577 BGB wg. der Unbilligkeit so gelesen werden kann, wie Dr. Newton sagte, weiß ich nicht. Wahrscheinlich liegt dies zu großen Teilen im Bereich der Tageslaune eines Richters.
Aber: Was war das denn nun für ein Termin, wenn kein "richtiger Scheidungstermin" war? Dann ist das Verfahren ohnehin noch offen und jetzt der einzig verbleibende Zeitpunkt, noch zu versuchen gegen zu steuern.
Und wie von ´p auch beschrieben: Zumindest bleibt die Dauer angreifbar. Und zwar eben wegen des in der Zwischenzeit eintretenden Renteneintritts von Dir.
Die Höhe, weil zumindest eine teilweise Berücksichtigung des Kapitals der Ex-FRau (und seien es wegen mir auch nur die Zinsen) keinerlei Berücksichtigung fand.
Der Scheidungstermin (war eigentlich gar keiner) ergab aber, dass weder ihr noch mein Vermögen eine Rolle spielen, so habe ich den Richter verstanden (laut Zusammenfassung meines RA).
Die Aussage Deines Anwalts geht somit gleich, mit der Meinen im obigen Kommentar.
Ob § 1577 BGB wg. der Unbilligkeit so gelesen werden kann, wie Dr. Newton sagte, weiß ich nicht. Wahrscheinlich liegt dies zu großen Teilen im Bereich der Tageslaune eines Richters.
Aber: Was war das denn nun für ein Termin, wenn kein "richtiger Scheidungstermin" war? Dann ist das Verfahren ohnehin noch offen und jetzt der einzig verbleibende Zeitpunkt, noch zu versuchen gegen zu steuern.
Und wie von ´p auch beschrieben: Zumindest bleibt die Dauer angreifbar. Und zwar eben wegen des in der Zwischenzeit eintretenden Renteneintritts von Dir.
Die Höhe, weil zumindest eine teilweise Berücksichtigung des Kapitals der Ex-FRau (und seien es wegen mir auch nur die Zinsen) keinerlei Berücksichtigung fand.