01-08-2023, 18:34
Die Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, es gibt eine Menge verschiedene:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...e-2023.pdf
Pfändungsgrenzen haben damit nichts zu tun, nicht mal annähernd. Für Unterhaltsschulden gilt § 850d ZPO und damit auch keine Pfändungstabelle. Vereinfacht gesagt, es kann viel, viel mehr gepfändet werden.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...e-2023.pdf
Pfändungsgrenzen haben damit nichts zu tun, nicht mal annähernd. Für Unterhaltsschulden gilt § 850d ZPO und damit auch keine Pfändungstabelle. Vereinfacht gesagt, es kann viel, viel mehr gepfändet werden.