01-08-2023, 19:06
Das steht unter Punkt 5 gleich auf Seite 2: Der angemessene Eigenbedarf gilt z.B. für Unterhalt nach § 1603 Abs. 1 BGB, also etwa für Eltern volljähriger nichtprivilegierter Kinder.
Ein Kontrollbedarf existiert nicht. Was meinst du? Das Jugendamt kontrolliert dich, Bedarf hast du dafür allerdings sicherlich nicht :-)
Ein Kontrollbedarf existiert nicht. Was meinst du? Das Jugendamt kontrolliert dich, Bedarf hast du dafür allerdings sicherlich nicht :-)