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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#4
Das steht unter Punkt 5 gleich auf Seite 2: Der angemessene Eigenbedarf gilt z.B. für Unterhalt nach § 1603 Abs. 1 BGB, also etwa für Eltern volljähriger nichtprivilegierter Kinder.

Ein Kontrollbedarf existiert nicht. Was meinst du? Das Jugendamt kontrolliert dich, Bedarf hast du dafür allerdings sicherlich nicht :-)
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von p__ - 01-08-2023, 19:06

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