01-08-2023, 21:14
Also um den durchblick nicht zu verlieren und um es zu verstehen. Nach der düsseldorfer tabelle sehe ich 2 verschiedene werte für den selbstbehalt, einmal 1370 bei kindesunterhalt und einmal 1510 beim ehegatten unterhalt. Bedeutet das wenn ich den kindesunterhalt vollständig bezahle, das 1500 behalten darf, wenn mir diese Summe nach Abzug von KH übrig bleibt