02-08-2023, 22:49
Damit hatte der Gegenanwalt schon recht.
Der Berufstätigenselbstbehalt würde noch einen anderen Punkt mit sich bringen: Die Chance, berufsbedingte Aufwendungen geltend zu machen.
Der Berufstätigenselbstbehalt würde noch einen anderen Punkt mit sich bringen: Die Chance, berufsbedingte Aufwendungen geltend zu machen.