19-08-2023, 12:46
(18-08-2023, 22:51)Axel5 schrieb: Was ist dann die andere Option? Auf gemeinsamer Kündigung bestehen und klagen?
Die alte, unterschriebene Kündigung wäre dafür zumindest eine Argumenationshilfe. Eine andere Hilfe ist der Ablauf des Trennungsjahres. Dann kannst du sie vor dem Familiengericht auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Vorher kaum möglich.
Nach der Scheidung ändert sich wieder einiges.